Screening auf numerische Chromosomenanomalien
Screening auf numerische Chromosomenanomalien:
Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht–invasivem Pränataltest (NIPT) ab 1. Juli 2022 Kassenleistung
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
der nicht invasive Pränataltest (NIPT) erkennt die häufigsten numerischen Chromosomenanomalien und ist in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung ab dem 1. Juli 2022 Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Testung gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Die Untersuchung erfolgt an freier fetaler DNA aus mütterlichem Blut und kann ab der vollendeten 10. SSW durchgeführt werden (bitte diese Information bei der Anforderung angeben).
Die verantwortliche ärztliche Person, die die Schwangere vor und nach der Testung genetisch berät, muss über eine Qualifikation für diese Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen. Die Schwangere muss eine Einwilligungserklärung zur Durchführung einer genetischen Untersuchung nach dem GenDG unterschreiben.
Bei Interesse erhalten Sie neben den Informationsmaterialien (Patientenflyer und Arztinformation) auch das Abnahmekit für den Harmony® Test mit speziellen 10ml cfDNA-Blutabnahmeröhrchen und Anforderungsformular. Für die Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen fügen Sie bitte einen Muster-10-Überweisungsschein mit der Anforderung „NIPT auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21“ bei. Wir übernehmen für Sie die Weiterleitung des Untersuchungsmaterials sowie der Begleitscheine direkt an das Zentrum für Humangenetik Tübingen. Eine direkte Versendung der Diagnostik von Ihrer Praxis aus ist selbstverständlich auch möglich.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne durch unseren Einsenderbetreuer Herrn Dr. Markert zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Ihre Dres. Hermann und Kollegen